Seelsorgebereiche

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Dekanat Meckenheim-Rheinbach im Überblick

Das Dekanat Meckenheim-Rheinbach umfasst die Seelsorgebereiche:

Die Seelsorgebereiche Rheinbach (St. Martin) und Wachtberg (St. Marien) bilden jeweils eine Pfarrgemeinde mit verschiedenen Kirchorten.

Die Seelsorgebereiche Meckenheim und Swisttal bilden jeweils eine Pfarreiengemeinschaft.

Zahl der Pfarrgemeinderäte: 4

Zahl der Katholiken: 45.000,
davon im Seelsorgebereich Meckenheim 12.000, Swisttal 10.000, Wachtberg 10.000 und Rheinbach 13.000.

Funktion des Dekanatrates:

Zusammenschluss der Pfarrgemeinderäte und der katholischen Verbände im Dekanat. Übergeordnete Gremien sind der Kreiskatholikenrat Rhein-Sieg und der Diözesanrat.

Aufgaben:

  • Katholiken im Dekanat vertreten
  • Interessen im kommunalen, staatlichen, gesellschaftlichen und kirchlichen Leben artikulieren
  • Initiativen und Veranstaltungen anregen, durchführen und finanziell unterstützen
  • zu Fragen des öffentlichen und kirchlichen Bereichs Stellung nehmen
  • Pfarrgemeinderäte unterstützen und bei Konfliktfällen Vermittlung anbieten
  • katholische Verbände, Organisationen und Gruppen beraten
  • bei der Festlegung der Schwerpunkte und Richtlinien der pastoralen Planung mitwirken
  • den Dechanten in pastoralen Fragen beraten
  • den Bischof bei der Ernennung des Dechanten beraten
  • einen Vertreter in Beirat des Kath. Bildungswerkes, in den Kreiskatholikenrat und in den in den Diözesanrat entsenden.

Gremien des Dekanatsrates:

  • Vorstand (siehe Personalia):
    • Vorsitzender
    • Stellvertreter
    • Dechant
    • Definitor
    • Geschäftsführer
    • Beisitzer.
  • Vollversammlung:
    • Mitglieder des Vorstandes, Kreisdechant
    • je zwei Delegierte aus jedem Pfarrgemeinderat
    • Vertreter/innen der Organisationen und Verbände aus dem Dekanat
    • Mitglieder des Diözesanrates und des Zentralkommitees der deutschen Katholiken, die im Dekanat ihren Wohnsitz haben
    • als Gäste: Mitglieder der Sachausschüsse des Diözesanrates, die im Dekanat ihren Wohnsitz haben

 

Wahlperiode:

vier Jahre, aktuelle Periode läuft seit Februar 2010