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Ethische Grenze bei Stammzellenforschung erneut überschritten

Am Tag der Bundestagsentscheidung über die Novellierung des Stammzellgesetzes beschäftigte sich der Dekanatsrat Meckenheim-Rheinbach bei seiner Vollversammlung am 11.04.2008 in Buschhoven ebenfalls mit diesem Thema. Zu Gast war ein renommierter Experte für medizinische und ethische Aspekte der Stammzellenforschung, Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann vom Institut für Wissenschaft und Ethik an der Universität Bonn. 

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Copyright Foto Dekanatsrat

v.l.n.r.:

Prof. Dr. Dr. Thomas Heinemann, Institut für Wissenschaft und Ethik an der Universität Bonn
Lorenz Dierschke, Vorsitzender des Dekanatsrates Meckenheim-Rheinbach

Prof. Heinemann machte deutlich, dass sich der Gesetzgeber in einem Dilemma zwischen den Heilserwartungen von Forschern (u.a. vertreten durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Bonn) und dem Anspruch des Grundgesetzes auf Schutz des Lebens befindet. Nach seiner Auffassung bewegt sich der Gesetzgeber noch im Rahmen des Grundgesetzes, allerdings nur solange weitere Verschiebungen des Stichtags nicht erwogen werden. Ein Durchbruch in der Forschung mit IPS-Zellen könnte die Nutzung embryonaler Stammzellen entbehrlich machen. 

Der Dekanatsrat appelliert an alle Verantwortlichen, die Tötung ungeborenen Lebens möglichst rasch zu beenden. Vorsitzender Lorenz Dierschke: „Eine Abwägung zwischen der Bekämpfung von Krankheiten und der Vernichtung ungeborenen Lebens ist unmenschlich.“ Die Lehre der katholischen Kirche sehe dafür keinen Spielraum. Statt dessen müssten für die Forschung Wege genutzt werden, die ohne die Tötung von Leben ausgekommen.